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Ihre Qualifikationen

Sie haben

 

eine Abschlussprüfung in einem

 

  • steuerberatenden,
  • wirtschaftsberatenden oder
  • kaufmännischen Beruf oder
  • mindestens 3 Jahre berufliche Praxis im Einkommensteuerrecht.


Sie sind

  • Steuerfachwirt/-in,
  • Steuerfachgehilfe/-in,
  • Steuerberater/-in,
  • ehemaliger Finanzbeamter/-in,
  • (Bilanz-)Buchhalter/-in oder
  • Buchführungshelfer/-in.


Sie haben Spaß am Umgang mit Menschen und stellen sich gern der Herausforderung, eine eigene Beratungsstelle zu leiten?

Dann erfüllen Sie alle Anforderungen an die fachliche Qualifikation unserer Beratungsstellenleiter/-innen (gem. § 23 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz)!