Ihre Qualifikationen
Sie haben
eine Abschlussprüfung in einem
- steuerberatenden,
- wirtschaftsberatenden oder
- kaufmännischen Beruf oder
- mindestens 3 Jahre berufliche Praxis im Einkommensteuerrecht.
Sie sind
- Steuerfachwirt/-in,
- Steuerfachgehilfe/-in,
- Steuerberater/-in,
- ehemaliger Finanzbeamter/-in,
- (Bilanz-)Buchhalter/-in oder
- Buchführungshelfer/-in.
Sie haben Spaß am Umgang mit Menschen und stellen sich gern der Herausforderung, eine eigene Beratungsstelle zu leiten?
Dann erfüllen Sie alle Anforderungen an die fachliche Qualifikation unserer Beratungsstellenleiter/-innen (gem. § 23 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz)!